Voraussetzungen:
Wer kann in die private Krankenversicherung?
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Selbständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten und
alle Angestellte, die freiwillig Krankenversichert sind, mit einem jährlichen Einkommen von mehr als
57.600,00 EUR (Stand 01.01.2017).
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Personen, die am 31.12.2016 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits
PKV-vollversichert waren, bleiben privat krankenversichert.
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Arbeitnehmer, die erstmals freiwillig gesetzlich krankenversichert wurden, können sich nach Feststellung
der Freiwilligkeit privat versichern.
Folgende Vorteile können Sie durch eine private Krankenversicherung erreichen:
- Chefarztbehandlung
- freie Arztwahl
- freie Krankenhauswahl
- Einzelzimmer/Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung
- Heilpraktikerleistungen
- Erstattung von Sehhilfen
- Erstattung von Arzneikosten
- Beitragsrückerstattung
- Hohe Zahnersatzleistungen
- Materialien nach Ihrer Wahl mit hohen Leistungszusagen
- Beitrags-Einsparungen trotz hoher Leistungen
- Beitragsmindernde Selbstbeteiligung
- Bei einer Gruppenversicherung: - günstigere Beiträge; Annahmegarantie;
Entfall der Wartezeiten und gleiche günstige Konditionen auch für Familienangehörige
Bitte informieren Sie mich, wie mein Betrieb in die Gruppenversicherung aufgenommen werden kann.
Bei Interesse Angebot anfordern!
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