Krankenversicherung

Voraussetzungen:

 
Wer kann in die private Krankenversicherung?
  • Selbständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten und alle Angestellte, die freiwillig Krankenversichert sind, mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 57.600,00 EUR (Stand 01.01.2017).
     
  • Personen, die am 31.12.2016 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV-vollversichert waren, bleiben privat krankenversichert.
     
  • Arbeitnehmer, die erstmals freiwillig gesetzlich krankenversichert wurden, können sich nach Feststellung der Freiwilligkeit privat versichern.
     
Folgende Vorteile können Sie durch eine private Krankenversicherung erreichen:
  • Chefarztbehandlung
  • freie Arztwahl
  • freie Krankenhauswahl
  • Einzelzimmer/Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung
  • Heilpraktikerleistungen
  • Erstattung von Sehhilfen
  • Erstattung von Arzneikosten
  • Beitragsrückerstattung
  • Hohe Zahnersatzleistungen
  • Materialien nach Ihrer Wahl mit hohen Leistungszusagen
  • Beitrags-Einsparungen trotz hoher Leistungen
  • Beitragsmindernde Selbstbeteiligung
  • Bei einer Gruppenversicherung: - günstigere Beiträge; Annahmegarantie; Entfall der Wartezeiten und gleiche günstige Konditionen auch für Familienangehörige

    Bitte informieren Sie mich, wie mein Betrieb in die Gruppenversicherung aufgenommen werden kann.
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